Dabei kann die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags entweder auf einzelne Teile des Tarifvertrags beschränkt oder zeitlich befristet sein. Etwa 85 % der Beschäftigungsverhältnisse sind tariflich geregelt. Grundsätzlich besteht in der Regel die Möglichkeit, zu Gunsten des Beschäftigten vom Gesetz oder Tarifvertrag abzuweichen – mit der Ausnahme der sogenannten „Standard-Tarifverträge“, die aus Gründen des Konkurrenzschutzes keine Abweichungen zulassen.
In diesem Seminar werden praxisnah folgende Themen behandelt: Arbeitsvertragsrecht, Kündigung von Arbeitnehmern, Erstellen eines Sozialplans, Wiedereingliederung bzw. Trennung nach krankheitsbedingten Ausfall.
Obwohl diese Grundzüge weitgehend unverändert sind, kommt es in der dynamischen Arbeitswelt immer wieder zu kleineren Änderungen und Anpassungen in der Rechtsprechung sowie bei den einzelnen CAOs. Unternehmen sollten daher regelmäßig die neuesten Entwicklungen prüfen, um sicherzustellen, dass sie stets auf dem aktuellsten Stand bleiben.
Wichtige Klauseln in niederländischen Arbeitsverträgen
- Wichtige Formulierungen im Arbeitsvertrag
- Musterformulierungen zu den Themen Vergütung und Weisungsbefugnis
- Möglichkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen
Rechtssichere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Kündigungsmöglichkeiten
Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Möglichkeit der Nichtanwendung eines Tarifvertrages
- Vorteile der Betriebsvereinbarung im Vergleich zum Flächentarifvertrag
- Die Rolle von Gewerkschaften und Mitbestimmung