Arbeitsrecht Spanien

Nach Wirtschaftskrise 2008 und getrieben durch die extrem hohe und rasant ansteigende Arbeitslosigkeit hat Spanien nach Jahrzehnten der Unbeweglichkeit sein Arbeitsrecht in den letzten Jahren gleich mehrfach geändert und modernisiert. Insbesondere im Rahmen der Arbeitsmarktreform des Jahres 2012 sind neben einer Verringerung der gesetzlich festgelegten Entschädigungsleistungen und der Erleichterung von betriebsbedingten Kündigungen eine Reihe von Flexibilisierungsmaßnahmen verabschiedet und Anreize zur Einstellung von Arbeitnehmern geschaffen worden. Auch das Kollektivarbeitsrecht wurde reformiert, mit einer wichtigen Aufwertung der Bedeutung von Unternehmenstarifverträgen.

Ziel des Seminars soll es sein, die wesentlichen Änderungen der letzten Jahre vorzustellen und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Daneben soll das Seminar aber auch dazu dienen, konkrete Hilfestellung bei rechtlichen Fragen und Besonderheiten des spanischen Arbeitsrechts zu geben. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Einstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich der besonderen Arbeitsverhältnisse mit Geschäftsführern und leitenden Angestellten aufgeführt.

Tagesordnung

9.30 Uhr   Begrüßung der Teilnehmer und Diskussion über ihre Erwartungen

9.40 Uhr   Lohnkosten und Lebensqualität  – Spanien als Standort für internationale Unternehmen

10.00 Uhr  Wichtigste Aspekte der spanischen Arbeitsrechtreform 2012

10.15 Uhr  Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen in Spanien

  • Wirtschaftliche Anreize zum Abschluss von neuen Arbeitsverhältnissen
  • Allgemeine Regeln zum Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss von Arbeitsverträgen
  • (Neue) Möglichkeiten zur zeitlichen Beschränkung von Arbeitsverträgen

11.30 Uhr  Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach der Arbeitsmarktreform

  • Massenentlassung
  • Individuelle Kündigungen
  • Ordentliche Kündigungen
  • Verhaltensbedingte Kündigungen
  • Betriebsbedingte Kündigungen
  • Außerordentliche Kündigungen

14.00 Uhr  Rechte und Pflichten eines Betriebsrates in Spanien

  • Wesentliche Änderungen im Tarifvertragsrecht
  • Einführung von Flexibilisierungsmaßnahmen

14.45 Uhr  Rechte und Pflichten der Gewerkschaften in Spanien

15.45 Uhr  Besondere Arbeitsverhältnisse mit leitenden Angestellten und Geschäftsführern

  • Abgrenzung zwischen arbeitsrechtlichen und handelsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen
  • Grundlagen der Vertragsgestaltung für leitende Angestellte
  • Grundlagen der Vertragsgestaltung für Organvertreter

16.30 Uhr  Arbeitnehmerentsendung von Spanien nach Deutschland und umgekehrt

17.15 Uhr  Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

18.00 Uhr  Ende der Veranstaltung

Anmeldung und weitere Informationen: Reif Verlag GmbH, Alfred-Jost-Str. 11, 69124 Heidelberg, Telefon: 0172/ 571 36 83, Mail: seminare@reifverlag.de