Arbeitsrecht Frankreich

Frankreich ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und ein attraktiver Markt für zahlreiche Nebenleistungen zum Warenverkauf. Dies wird auch in Zukunft so sein. Auf fanzösischen Boden existieren derzeit mehr als 3.000 Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen. Damit ist Frankreich auf dem ersten Platz der ausländischen Niederlassungsstandorte für deutsche Unternehmen.

Aus diesem Grund ist es sowohl für deutsche Unternehmen, die in Frankreich unmittelbar selbst tätig sind, als auch für diejenigen, die in Frankreich eine eigene Niederlassung haben, von großer Bedeutung, die anwendbaren Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts zu kennen.

Trotz der zahlreichen bereits erfolgten Harmonisierungen auf Ebene der Euopäischen Union weicht das französische Arbeitsrecht deutlich vom deutschen Arbeitsrecht ab und entwickelt sich permanent fort.

Das französische Arbeitsgesetz vom 9. August 2016 (“loi El Khomri oder “loi travail”), sowie seine verschiedenen Durchführungsverordnungen, haben weite Bereiche des französischen Arbeitsrechts tiefgreifend geändert. Betroffen sind insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Arbeitszeit
  • betriebsbedingte Kündigungen
  • Tarifverhandlungen (kollektivrechtliche Verhandlungen)
  • Arbeitsmedizin
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Normenhierarchie (Rangordnung der verschiedenen Vorschriften)

Die verschiedenen Akteure auf dem französischen Markt sowie die Gesellschaften oder Konzerne, die hinter diesen stehen, sollten die wichtigsten Grundsätze des französischen Arbeitsrechts, die infolge der letzten Entwicklungen der Gesetze und der Rechtsprechung nun gelten, unbedingt kennen.

Ziel dieses Seminares ist es, Ihnen eine vollständige Übersicht über die anwendbaren Regeln zu vermitteln, die vom Abschluss des Arbeitsvertrags bis hin zu dessen Beendigung bei in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmern zu beachten sind. Darüber hinaus möchten wir Sie über die Vorschriften informieren, die bei der Entsendung von Arbeitnehmern durch deutsche Unternehmen nach Frankreich beachtet werden müssen.

Agenda der Veranstaltung

9.30 Uhr Begrüßung und Abstimmen der Seminarziele mit den Erwartungen der Teilnehmer

9.45 Uhr Einführung: Die Vorschriften des französischen Arbeitsrechts und die Normenhierarchie

10.30 Uhr Individualarbeitsrecht: Abschluss von Arbeitsverträgen

  • Befristet oder unbefristet
  • Vertragswesentliche Klauseln (Probezeit, Arbeitszeit, Mobilität…)
  • Optionale Klauseln
  • Meldepflichten des Arbeitgebers bei den lokalen Behörden
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten

11.30 Uhr Individualarbeitsrecht: Beendigung von Arbeitsverträgen

  • Kündigung aus persönlichen Gründen
  • Individuelle Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
  • Kollektive Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
  • Aufhebungsvertrag
  • Vertragsbeendigung von Rechts wegen
  • Abschluss eines Vergleichs
  • Arbeitsgerichtsprozesse in Frankreich
  • Lösungsmöglichkeiten und Praxistipps

14.30 Uhr Kollektives Arbeitsrecht

  • Organe
  • Verfahren zur Ernennung von Personalvertretern
  • Rolle des Betriebsrats, der Personalvertreter, des CHSCT (Ausschuss für Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit und Verbesserung der Arbeitsbedingungen)
  • Rolle der Gewerkschaftsvertreter

16.00 Uhr Entsendung nach Frankreich

  • Definition des Begriffs „Entsendung“
  • Arten der Mitarbeitereinsätze in Frankreich
  • Während der Entsendung anwendbare Regeln: Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht
  • Meldepflichten des Arbeitgebers und des Auftraggebers bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreich: Online-Entsendeerklärung, weitere Meldepflichten, Ernennung eines Vertreters in Frankreich, Unterlagen, Besonderheiten im Transportgewerbe, Besonderheiten im Baugewerbe, Pflichten des Bauherrn in Frankreich und Rechtsfolgen bei Verstößen

18.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Anmeldung und weitere Informationen: Reif Verlag GmbH, Alfred-Jost-Str. 11, 69124 Heidelberg, Telefon: 0172/ 571 36 83, Mail: seminare@reifverlag.de